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Winterdienst · Herne & Ruhrgebiet

Wenn's glatt wird,
sind wir schon da.

Für Herne & Ruhrgebiet
Räumen & Streuen nach Wetterlage
Einsatzdokumentation möglich
Saisonbereitschaft

Zuverlässige Schneeräumung und Streudienst für Gehwege, Zufahrten, Stellplätze und Objektflächen – sauber dokumentiert und nach klarer Vereinbarung.

Vor der Saison klären

Schnee und Glätte warten nicht.

Winterdienst ist kein Thema, das man erst bei Glatteis organisieren sollte. Wer für Gehwege, Zufahrten oder Objektflächen verantwortlich ist, braucht eine klare Lösung, bevor der erste Frost kommt.

Räum- und Streupflicht

Gehwege und relevante Zuwege müssen bei Schnee und Glätte verkehrssicher gehalten werden.

Wetterabhängige Einsätze

Einsätze richten sich nach Schneefall, Glätte, Objektlage und der vereinbarten Leistung.

Dokumentation

Auf Wunsch werden Einsätze nachvollziehbar dokumentiert – hilfreich für Verwaltung und Eigentümer.

Klare Zuständigkeit

Du weißt vor der Saison, welche Flächen betreut werden und welche Leistungen vereinbart sind.

Leistungen

Unsere Winterdienst-Leistungen.

KumpelService übernimmt den Winterdienst für private, gewerbliche und verwaltete Objekte im Raum Herne und Ruhrgebiet.

Schneeräumung

Räumen von Gehwegen, Zuwegen, Einfahrten und vereinbarten Objektflächen nach Wetterlage und Leistungsvereinbarung.

Streudienst

Streuen bei Glätte mit geeignetem Streumittel nach Objektanforderung und örtlicher Vorgabe.

Gehwege & Zuwege

Betreuung angrenzender Gehwege, Hauszugänge, Mülltonnenwege und relevanter Laufwege.

Stellplätze & Zufahrten

Winterdienst für Einfahrten, kleinere Parkflächen und Stellplatzbereiche nach vereinbarter Fläche.

Mehrfamilienhäuser & WEGs

Winterdienst für verwaltete Wohnanlagen, Eigentümergemeinschaften und Mietobjekte.

Gewerbeobjekte

Räum- und Streudienst für Betriebsflächen, Kundenzuwege, Eingänge und kleinere Außenflächen.

Einsatzdokumentation

Dokumentation der Einsätze mit Datum, Uhrzeit und Leistungsumfang nach Vereinbarung.

Saisonbereitschaft

Planbare Bereitschaft während der Wintersaison – abhängig vom Objekt, Standort und Leistungsumfang.

Wichtig zu wissen

Wichtig für Eigentümer und Verwaltungen.

Die Räum- und Streupflicht kann zwar organisatorisch an einen Dienstleister übertragen werden, die Verantwortung bleibt jedoch je nach örtlicher Satzung und Vertragslage beim Eigentümer beziehungsweise bei der zuständigen Verwaltung. Deshalb sind klare Vereinbarungen und eine nachvollziehbare Dokumentation wichtig.

Kein Ersatz für Rechtsberatung

Wir ersetzen keine Rechtsberatung. Der konkrete Umfang der Räum- und Streupflicht richtet sich nach der örtlichen Satzung, dem Objekt und den vertraglichen Vereinbarungen.

Das sollten wir vorab klären
1Welche Flächen sollen geräumt werden?
2Welche Zeiten und Intervalle gelten?
3Welches Streumittel ist zulässig?
4Wie soll der Einsatz dokumentiert werden?
Winterdienst-Rechner

Was kostet dein Winterdienst?

Wähle deine Eckdaten – der Preis aktualisiert sich sofort.

12000
Geschätzt je Einsatz80–100 €brutto inkl. MwSt. · unverbindliche Richtgröße

Die Berechnung ist eine unverbindliche Ersteinschätzung. Der endgültige Preis richtet sich nach der tatsächlichen Flächensituation und den örtlichen Gegebenheiten.

Rechtliche Grundlagen

Wer ist für den Winterdienst verantwortlich?

Eigentümer und Vermieter müssen grundsätzlich dafür sorgen, dass die allgemein zugänglichen Wege und Flächen ihres Grundstücks bei Schnee und Eis im erforderlichen Umfang sicher benutzbar sind. Dieser Überblick erklärt die wichtigsten Punkte verständlich – er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Dazu können insbesondere gehören

Der Weg vom öffentlichen Gehweg zum Hauseingang Hauseingangsbereiche Außentreppen Zugänge zu Mülltonnen Zugänge zu Garagen und Stellplätzen Gemeinschaftlich genutzte Hofflächen Private Parkplätze Öffentlich zugängliche Kunden- und Gewerbeflächen

Kommunale Satzungen beachten

Welche Flächen zu welchen Zeiten geräumt oder gestreut werden müssen, regelt die Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Die Anforderungen können sich je nach Objektstandort unterscheiden – Räumbreite, Einsatzzeiten und erlaubte Streumittel sind nicht überall in NRW identisch. Bei öffentlichen Gehwegen ist zunächst die kommunale Satzung entscheidend: Gemeinden in NRW können den Winterdienst auf angrenzende Grundstückseigentümer beziehungsweise Erbbauberechtigte übertragen.

Übertragung auf Mieter

Eigentümer oder Vermieter können die praktische Durchführung des Winterdienstes unter bestimmten Voraussetzungen vertraglich auf Mieter übertragen. Soll der Winterdienst von Mietern übernommen werden, sollte die Zuständigkeit eindeutig und wirksam im Mietvertrag geregelt werden. Eine allgemeine Hausordnung oder ein Aushang genügt dafür nicht in jedem Fall. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine mietrechtliche Prüfung.

Beauftragung eines Dienstleisters

Eigentümer, Vermieter, Hausverwaltungen und WEGs können einen professionellen Winterdienst mit der praktischen Durchführung beauftragen. KumpelService übernimmt die praktische Durchführung der vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen. Die individuellen öffentlich-rechtlichen, mietvertraglichen und organisatorischen Pflichten des Auftraggebers bleiben von der jeweiligen Rechts- und Vertragssituation abhängig. Je nach Einzelfall können Pflichten verbleiben – etwa die sorgfältige Auswahl des Dienstleisters, die eindeutige Festlegung der Flächen und Einsatzzeiten, die Mitteilung besonderer Gefahrenstellen, eine angemessene Kontrolle der Durchführung sowie die Reaktion auf erkennbare Mängel.

Besonderheit bei öffentlichen Gehwegen

Die Beauftragung eines Winterdienstunternehmens regelt zunächst die praktische Ausführung. Ob die öffentlich-rechtliche Pflicht auch formal auf den Dienstleister übertragen werden kann, richtet sich nach der jeweiligen kommunalen Satzung. In einigen Satzungen bleibt der Eigentümer gegenüber der Stadt weiterhin der öffentlich-rechtlich Verpflichtete. Eine vollständige formelle Übernahme kann zusätzliche Voraussetzungen haben, beispielsweise einen schriftlichen Antrag, eine Übernahmeerklärung, die Zustimmung der zuständigen Stelle oder den Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung.

Haftung bei Unfällen

Wird eine bestehende Räum- oder Streupflicht schuldhaft verletzt und kommt dadurch eine Person zu Schaden, können je nach Einzelfall Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche entstehen. Zusätzlich können Verstöße gegen kommunale Straßenreinigungssatzungen als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden und Bußgelder nach sich ziehen.

Dokumentation der Einsätze

Jeder ausgeführte Einsatz wird digital dokumentiert. Dadurch bleiben Zeitpunkt, durchgeführte Maßnahmen und festgestellte Besonderheiten nachvollziehbar. Erfasst werden unter anderem Datum, Uhrzeit, Objekt, bearbeitete Flächen, Art der Maßnahme (Räumen oder Streuen), verwendetes Streumittel, Wetter- und Glättesituation, besondere Auffälligkeiten, Fotos sowie der Name des ausführenden Mitarbeiters. Die Dokumentation dient der Nachvollziehbarkeit und als möglicher Nachweis der ausgeführten Arbeiten.

Örtliches Beispiel

Beispiel Herne

Nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Herne ist der Winterdienst auf Gehwegen grundsätzlich den Eigentümern der angrenzenden und erschlossenen Grundstücke übertragen. Auf normalen Gehwegen ist regelmäßig ein mindestens 1,20 Meter breiter Streifen freizuhalten.

  • Werktags gelten grundsätzlich die Zeiten von 7:00 bis 20:00 Uhr
  • An Sonn- und Feiertagen grundsätzlich von 9:00 bis 20:00 Uhr
  • Schnee und Glätte sind innerhalb dieser Zeiten nach dem Schneefall beziehungsweise nach Entstehung der Glätte unverzüglich zu beseitigen
  • Nach 20:00 Uhr entstandene Glätte ist grundsätzlich bis zum Beginn der nächsten Pflichtzeit zu beseitigen
  • Hydranten und Straßeneinläufe dürfen nicht zugeschoben werden
  • Schnee darf den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern
  • Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit salzhaltigem Schnee belastet werden

Dieser Abschnitt ist ein örtliches Beispiel für Herne und stellt nicht die allgemeine Rechtslage für alle Städte in NRW dar. Maßgeblich ist immer die Satzung am jeweiligen Objektstandort.

Orientierung dieses Überblicks

§ 4 Straßenreinigungsgesetz Nordrhein-WestfalenStraßenreinigungssatzung der jeweiligen Kommune§§ 2 und 4 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Herne (örtliches Beispiel)§ 823 BGBOLG Hamm, Urteil vom 21.12.2012, Az. 9 U 38/12BGH, Urteil vom 06.08.2025, Az. VIII ZR 250/23

Dieser Überblick dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für die Beurteilung des Einzelfalls wenden Sie sich bitte an eine rechtskundige Stelle.

So läuft es

So läuft dein Winterdienst mit KumpelService.

Schritt 01

Flächen angeben

Du teilst uns mit, welche Gehwege, Zufahrten, Stellplätze oder Objektflächen betreut werden sollen.

Schritt 02

Objekt einschätzen

Wir prüfen Länge, Fläche, Lage, Erreichbarkeit und den gewünschten Leistungsumfang.

Schritt 03

Angebot erhalten

Du bekommst ein klares Angebot mit definierten Leistungen, Saisonzeitraum und Preis.

Schritt 04

Winterdienst starten

Nach Freigabe übernehmen wir die vereinbarte Räum- und Streuleistung nach Wetterlage.

Zielgruppen

Für wen eignet sich unser Winterdienst?

Eigentümer

Für private Eigentümer, die Gehwege und Zufahrten nicht selbst räumen möchten.

Vermieter

Für Vermieter, die eine verlässliche Lösung für ihre Mietobjekte suchen.

WEGs

Für Eigentümergemeinschaften mit gemeinsam genutzten Wegen und Außenflächen.

Hausverwaltungen

Für Verwaltungen, die klare Zuständigkeiten und dokumentierte Einsätze benötigen.

Gewerbekunden

Für Betriebe mit Kundenzugängen, Eingängen, kleinen Parkflächen oder Außenbereichen.

Mehrfamilienhäuser

Für Wohnanlagen mit Gehwegen, Mülltonnenwegen, Eingängen und Gemeinschaftsflächen.

Warum wir

Warum KumpelService für deinen Winterdienst?

Wir versprechen nicht das Unmögliche. Wir vereinbaren klar, was gemacht wird – und setzen es zuverlässig um.

Regionaler Dienstleister aus Herne
Klare Flächen- und Leistungsvereinbarung
Räumen und Streuen nach Wetterlage
Dokumentation nach Vereinbarung
Geeignet für Hausverwaltungen und Eigentümer
Direkter Ansprechpartner
Transparente Preisstruktur
Saisonplanung vor Winterbeginn
Häufige Fragen

Fragen zum Winterdienst.

In der Regel Eigentümer beziehungsweise Vermieter: Sie müssen dafür sorgen, dass zugängliche Wege und Flächen bei Schnee und Eis im erforderlichen Umfang sicher benutzbar sind. Bei öffentlichen Gehwegen kommt es zusätzlich auf die kommunale Straßenreinigungssatzung an – Gemeinden in NRW können die Pflicht auf angrenzende Grundstückseigentümer übertragen.

Kontakt

Jetzt Winterdienst anfragen.

Beschreib uns kurz deine Flächen – am besten mit ein paar Fotos. Wir melden uns schnell mit einem klaren Angebot vor dem ersten Frost.

Mont-Cenis-Straße 316, 44627 Herne
02323 5879854
0176 241 510 27
Fotos deiner Flächen helfen bei der Einschätzung.
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