Winterdienst ist kein Thema, das man erst bei Glatteis organisieren sollte. Wer für Gehwege, Zufahrten oder Objektflächen verantwortlich ist, braucht eine klare Lösung, bevor der erste Frost kommt.
Räum- und Streupflicht
Gehwege und relevante Zuwege müssen bei Schnee und Glätte verkehrssicher gehalten werden.
Wetterabhängige Einsätze
Einsätze richten sich nach Schneefall, Glätte, Objektlage und der vereinbarten Leistung.
Dokumentation
Auf Wunsch werden Einsätze nachvollziehbar dokumentiert – hilfreich für Verwaltung und Eigentümer.
Klare Zuständigkeit
Du weißt vor der Saison, welche Flächen betreut werden und welche Leistungen vereinbart sind.
Leistungen
Unsere Winterdienst-Leistungen.
KumpelService übernimmt den Winterdienst für private, gewerbliche und verwaltete Objekte im Raum Herne und Ruhrgebiet.
Schneeräumung
Räumen von Gehwegen, Zuwegen, Einfahrten und vereinbarten Objektflächen nach Wetterlage und Leistungsvereinbarung.
Streudienst
Streuen bei Glätte mit geeignetem Streumittel nach Objektanforderung und örtlicher Vorgabe.
Gehwege & Zuwege
Betreuung angrenzender Gehwege, Hauszugänge, Mülltonnenwege und relevanter Laufwege.
Stellplätze & Zufahrten
Winterdienst für Einfahrten, kleinere Parkflächen und Stellplatzbereiche nach vereinbarter Fläche.
Mehrfamilienhäuser & WEGs
Winterdienst für verwaltete Wohnanlagen, Eigentümergemeinschaften und Mietobjekte.
Gewerbeobjekte
Räum- und Streudienst für Betriebsflächen, Kundenzuwege, Eingänge und kleinere Außenflächen.
Einsatzdokumentation
Dokumentation der Einsätze mit Datum, Uhrzeit und Leistungsumfang nach Vereinbarung.
Saisonbereitschaft
Planbare Bereitschaft während der Wintersaison – abhängig vom Objekt, Standort und Leistungsumfang.
Wichtig zu wissen
Wichtig für Eigentümer und Verwaltungen.
Die Räum- und Streupflicht kann zwar organisatorisch an einen Dienstleister übertragen werden, die Verantwortung bleibt jedoch je nach örtlicher Satzung und Vertragslage beim Eigentümer beziehungsweise bei der zuständigen Verwaltung. Deshalb sind klare Vereinbarungen und eine nachvollziehbare Dokumentation wichtig.
Kein Ersatz für Rechtsberatung
Wir ersetzen keine Rechtsberatung. Der konkrete Umfang der Räum- und Streupflicht richtet sich nach der örtlichen Satzung, dem Objekt und den vertraglichen Vereinbarungen.
Das sollten wir vorab klären
1Welche Flächen sollen geräumt werden?
2Welche Zeiten und Intervalle gelten?
3Welches Streumittel ist zulässig?
4Wie soll der Einsatz dokumentiert werden?
Winterdienst-Rechner
Was kostet dein Winterdienst?
Wähle deine Eckdaten – der Preis aktualisiert sich sofort.
1 m²2000 m²
Geschätzt je Einsatz80–100 €brutto inkl. MwSt. · unverbindliche Richtgröße
Die Berechnung ist eine unverbindliche Ersteinschätzung. Der endgültige Preis richtet sich nach der tatsächlichen Flächensituation und den örtlichen Gegebenheiten.
Rechtliche Grundlagen
Wer ist für den Winterdienst verantwortlich?
Eigentümer und Vermieter müssen grundsätzlich dafür sorgen, dass die allgemein zugänglichen Wege und Flächen ihres Grundstücks bei Schnee und Eis im erforderlichen Umfang sicher benutzbar sind. Dieser Überblick erklärt die wichtigsten Punkte verständlich – er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Dazu können insbesondere gehören
Der Weg vom öffentlichen Gehweg zum Hauseingang Hauseingangsbereiche Außentreppen Zugänge zu Mülltonnen Zugänge zu Garagen und Stellplätzen Gemeinschaftlich genutzte Hofflächen Private Parkplätze Öffentlich zugängliche Kunden- und Gewerbeflächen
Kommunale Satzungen beachten
Welche Flächen zu welchen Zeiten geräumt oder gestreut werden müssen, regelt die Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Die Anforderungen können sich je nach Objektstandort unterscheiden – Räumbreite, Einsatzzeiten und erlaubte Streumittel sind nicht überall in NRW identisch. Bei öffentlichen Gehwegen ist zunächst die kommunale Satzung entscheidend: Gemeinden in NRW können den Winterdienst auf angrenzende Grundstückseigentümer beziehungsweise Erbbauberechtigte übertragen.
Übertragung auf Mieter
Eigentümer oder Vermieter können die praktische Durchführung des Winterdienstes unter bestimmten Voraussetzungen vertraglich auf Mieter übertragen. Soll der Winterdienst von Mietern übernommen werden, sollte die Zuständigkeit eindeutig und wirksam im Mietvertrag geregelt werden. Eine allgemeine Hausordnung oder ein Aushang genügt dafür nicht in jedem Fall. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine mietrechtliche Prüfung.
Beauftragung eines Dienstleisters
Eigentümer, Vermieter, Hausverwaltungen und WEGs können einen professionellen Winterdienst mit der praktischen Durchführung beauftragen. KumpelService übernimmt die praktische Durchführung der vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen. Die individuellen öffentlich-rechtlichen, mietvertraglichen und organisatorischen Pflichten des Auftraggebers bleiben von der jeweiligen Rechts- und Vertragssituation abhängig. Je nach Einzelfall können Pflichten verbleiben – etwa die sorgfältige Auswahl des Dienstleisters, die eindeutige Festlegung der Flächen und Einsatzzeiten, die Mitteilung besonderer Gefahrenstellen, eine angemessene Kontrolle der Durchführung sowie die Reaktion auf erkennbare Mängel.
Besonderheit bei öffentlichen Gehwegen
Die Beauftragung eines Winterdienstunternehmens regelt zunächst die praktische Ausführung. Ob die öffentlich-rechtliche Pflicht auch formal auf den Dienstleister übertragen werden kann, richtet sich nach der jeweiligen kommunalen Satzung. In einigen Satzungen bleibt der Eigentümer gegenüber der Stadt weiterhin der öffentlich-rechtlich Verpflichtete. Eine vollständige formelle Übernahme kann zusätzliche Voraussetzungen haben, beispielsweise einen schriftlichen Antrag, eine Übernahmeerklärung, die Zustimmung der zuständigen Stelle oder den Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung.
Haftung bei Unfällen
Wird eine bestehende Räum- oder Streupflicht schuldhaft verletzt und kommt dadurch eine Person zu Schaden, können je nach Einzelfall Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche entstehen. Zusätzlich können Verstöße gegen kommunale Straßenreinigungssatzungen als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden und Bußgelder nach sich ziehen.
Dokumentation der Einsätze
Jeder ausgeführte Einsatz wird digital dokumentiert. Dadurch bleiben Zeitpunkt, durchgeführte Maßnahmen und festgestellte Besonderheiten nachvollziehbar. Erfasst werden unter anderem Datum, Uhrzeit, Objekt, bearbeitete Flächen, Art der Maßnahme (Räumen oder Streuen), verwendetes Streumittel, Wetter- und Glättesituation, besondere Auffälligkeiten, Fotos sowie der Name des ausführenden Mitarbeiters. Die Dokumentation dient der Nachvollziehbarkeit und als möglicher Nachweis der ausgeführten Arbeiten.
Örtliches Beispiel
Beispiel Herne
Nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Herne ist der Winterdienst auf Gehwegen grundsätzlich den Eigentümern der angrenzenden und erschlossenen Grundstücke übertragen. Auf normalen Gehwegen ist regelmäßig ein mindestens 1,20 Meter breiter Streifen freizuhalten.
Werktags gelten grundsätzlich die Zeiten von 7:00 bis 20:00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen grundsätzlich von 9:00 bis 20:00 Uhr
Schnee und Glätte sind innerhalb dieser Zeiten nach dem Schneefall beziehungsweise nach Entstehung der Glätte unverzüglich zu beseitigen
Nach 20:00 Uhr entstandene Glätte ist grundsätzlich bis zum Beginn der nächsten Pflichtzeit zu beseitigen
Hydranten und Straßeneinläufe dürfen nicht zugeschoben werden
Schnee darf den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern
Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit salzhaltigem Schnee belastet werden
Dieser Abschnitt ist ein örtliches Beispiel für Herne und stellt nicht die allgemeine Rechtslage für alle Städte in NRW dar. Maßgeblich ist immer die Satzung am jeweiligen Objektstandort.
Orientierung dieses Überblicks
§ 4 Straßenreinigungsgesetz Nordrhein-WestfalenStraßenreinigungssatzung der jeweiligen Kommune§§ 2 und 4 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Herne (örtliches Beispiel)§ 823 BGBOLG Hamm, Urteil vom 21.12.2012, Az. 9 U 38/12BGH, Urteil vom 06.08.2025, Az. VIII ZR 250/23
Dieser Überblick dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für die Beurteilung des Einzelfalls wenden Sie sich bitte an eine rechtskundige Stelle.
So läuft es
So läuft dein Winterdienst mit KumpelService.
Schritt 01
Flächen angeben
Du teilst uns mit, welche Gehwege, Zufahrten, Stellplätze oder Objektflächen betreut werden sollen.
Schritt 02
Objekt einschätzen
Wir prüfen Länge, Fläche, Lage, Erreichbarkeit und den gewünschten Leistungsumfang.
Schritt 03
Angebot erhalten
Du bekommst ein klares Angebot mit definierten Leistungen, Saisonzeitraum und Preis.
Schritt 04
Winterdienst starten
Nach Freigabe übernehmen wir die vereinbarte Räum- und Streuleistung nach Wetterlage.
Zielgruppen
Für wen eignet sich unser Winterdienst?
Eigentümer
Für private Eigentümer, die Gehwege und Zufahrten nicht selbst räumen möchten.
Vermieter
Für Vermieter, die eine verlässliche Lösung für ihre Mietobjekte suchen.
WEGs
Für Eigentümergemeinschaften mit gemeinsam genutzten Wegen und Außenflächen.
Hausverwaltungen
Für Verwaltungen, die klare Zuständigkeiten und dokumentierte Einsätze benötigen.
Gewerbekunden
Für Betriebe mit Kundenzugängen, Eingängen, kleinen Parkflächen oder Außenbereichen.
Mehrfamilienhäuser
Für Wohnanlagen mit Gehwegen, Mülltonnenwegen, Eingängen und Gemeinschaftsflächen.
Warum wir
Warum KumpelService für deinen Winterdienst?
Wir versprechen nicht das Unmögliche. Wir vereinbaren klar, was gemacht wird – und setzen es zuverlässig um.
Regionaler Dienstleister aus Herne
Klare Flächen- und Leistungsvereinbarung
Räumen und Streuen nach Wetterlage
Dokumentation nach Vereinbarung
Geeignet für Hausverwaltungen und Eigentümer
Direkter Ansprechpartner
Transparente Preisstruktur
Saisonplanung vor Winterbeginn
Häufige Fragen
Fragen zum Winterdienst.
In der Regel Eigentümer beziehungsweise Vermieter: Sie müssen dafür sorgen, dass zugängliche Wege und Flächen bei Schnee und Eis im erforderlichen Umfang sicher benutzbar sind. Bei öffentlichen Gehwegen kommt es zusätzlich auf die kommunale Straßenreinigungssatzung an – Gemeinden in NRW können die Pflicht auf angrenzende Grundstückseigentümer übertragen.
Kontakt
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Beschreib uns kurz deine Flächen – am besten mit ein paar Fotos. Wir melden uns schnell mit einem klaren Angebot vor dem ersten Frost.